Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit

Infektionsschutz, Hygiene und Sicherheit

In unserer Einrichtung werden entsprechend nach den rechtlichen Vorgaben die Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien umgesetzt. Neben vorbeugenden Maßnahmen zur Vermeidung von Erkrankungen und Verletzungen/Unfällen wird auch um die Regelung des Besuches von Kindern mit ansteckenden Infektionskrankheiten informiert.

Das Infektionsschutzgesetz bestimmt, dass ein Kind die Einrichtung nicht besuchen darf, wenn es an einer schweren Infektion erkrankt ist (Diphtherie, Tuberkulose, Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken usw.), unter Kopflausbefall leidet und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist oder an einer infektiösen Magen-Darm-Erkrankung leidet. Bei einer dieser ansteckenden Krankheiten muss die Einrichtungsleitung umgehend benachrichtigt werden. Aufgrund einer Ansteckungsgefahr dürfen Kinder auch mit übertragbaren Erkältungskrankheiten (z.B. Husten, Fieber, Erbrechen) die Einrichtung nicht besuchen.

Die Einnahme eines verordneten Medikamentes während der Betreuungszeit in der Kindertageseinrichtungen wird nur in besonderen Fällen und mit entsprechendem ärztlichen Attest nach schriftlicher Vereinbarung zwischen der/dem Erziehungsberechtigten durchgeführt.

Das Außengelände wird kontinuierlich und regelmäßig auf Unfallgefahren und Sicherheitsmängel überprüft.